Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in seinem Beschluss vom 12.11.2020, Aktenzeichen 2 UF 139/20 entschieden, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens nicht versucht werden muss, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Umgangsantrag. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters Read more about Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden[…]