Achtung: Führerscheinumtausch bis 19.01.2022 !

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Der Zwangsumtausch soll bis 2033 in Stufen erfolgen, aber schon Anfang 2022 enden die ersten Fristen.

Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine nun im Dokument umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde dazu ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Die jetzt relevanten Fristen für den Umtausch:

Führerscheine, (nur PKW und KRAD) die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden

sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1953 – 1958

bis 19.1 2022 !!!!!

Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Wer zu den o.g. Jahrgängen gehört, fährt ab 19.01.2022 ohne gültigen Führerschein. Dass heißt zwar nicht, dass er/sie ohne Fahrerlaubnis fährt (Straftat § 21 StVG), es ist aber eine Ordnungswidrigkeit. Und der Umtausch hat vielleicht noch eine weitere Schwierigkeit, denn bei dem Antragsteller bei dem die Ausstellungsbehörde des Führerschein nicht mit der Behörde übereinstimmt, wo der Antrag gestellt wird, muss die alte Führerscheinakte angefordert werden. Das kann dauern und die Frist läuft am 19.01.2022 ab.

Besteht hier Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt Robert Thees ! Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt !