Vertretung bei Stellung eines Erbscheinsantrages

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sich in seinem Beschluss vom 14.09.2021, Az.: 5 W 27/21, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Vertretung des Erben im Erbscheinerteilungsverfahren sowie bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung möglich ist.

Was lag dem Fall zu Grunde?

Der Erblasser hat seine Ehefrau und seine Tochter hinterlassen. Die Ehefrau litt an einer Parkinson-Demenz und war deswegen nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau hatte eine schriftliche Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie den Erblasser, ersatzweise die Tochter u.a. dahingehend bevollmächtigte, sie gegenüber Gerichten bei allen denkbaren Anträgen und Verfahrenshandlungen zu vertreten. Nach ihrem weiteren Inhalt sollte die Vollmacht eine rechtliche Betreuung ersetzen. Gestützt auf diese Vollmacht und ein von dem Erblasser gemeinsam mit seiner Ehefrau verfassten gemeinschaftlichen Testamentes errichtete die Tochter vor einem Notar in Vollmacht für die Mutter / Ehefrau einen Erbscheinsantrag, ausweislich dessen der Erblasser von der Ehefrau als seine alleinige Erbin beerbt worden ist. Die hierzu notwendige eidesstattliche Versicherung gab die Tochter ebenfalls in der Urkunde ab.

Die Rechtspflegerin des Nachlassgerichts wies darauf hin, dass dem Erbscheinsantrag u.a. deswegen nicht entsprochen werden könne, weil eine Stellvertretung bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht zulässig sei. Der Erbscheinsantrag wurde zurückgewiesen.

Gegen diesen Beschluss wandte sich die Tochter mit ihrer Beschwerde.

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass auch im Erbscheinverfahren eine Vertretung, bspw. durch einen volljährigen Familienangehörigen, möglich ist. Zum Nachweis der Vollmacht ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese muss nicht eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet sein. Vielmehr genügt eine maschinenschriftliche Fassung, die eigenhändig unterzeichnet ist. Der Vorsorgebevollmächtigte kann grds. auch die eidesstattliche Versicherung für die Mutter abgeben.

Maria Mühle

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Familienrecht

Zertifizierter Verfahrensbeistand